Um die Horstmühle gibt es schon lange Streit. Es geht darum, wem die Mühle gehört. Seit vielen Jahren kümmert sich ein Förderverein um das Gebäude. Eigentümerin ist die Stadt Baruth. Doch auch die einstigen Besitzer, die Fürstenfamilie Solms-Baruth, stellt Ansprüche.Zum Mühlentag am Pfingsmontag, dem 9. Juni, lädt der Förderverein Horstmühle zu einer Kaffeetafel in die Mühle ein. Damit wollte man eigentlich ein Ereignis feiern, auf das die Freunde der Horstmühle schon seit Jahren gewartet haben: die rechtskräftige Zurückweisung der Rückgabeansprüche der ehemaligen Fürstenfamilie zu Solms-Baruth. Doch offenbar hat sich der Verein etwas zu früh gefreut – die Familie hat erneut Rechtsmittel eingelegt.
Die historische Horstmühle, ein an sich wunderschönes Fachwerkgebäude im Niemandsland irgendwo zwischen Lynow und Schöbendorf, steht seit Jahrzehnten leer und verrottet. Dank des Einsatzes des Fördervereins hat die Stadt Baruth, auf deren Gebiet die Horstmühle steht und die als Eigentümerin im Grundbuch steht, zweimal viel Geld in das Denkmal gesteckt. Damit sollte es wenigstens in seinem Bestand gesichert werden. Nun hofft der Förderverein nach einem Spruch des Bundesverwaltungsgerichts, endlich von seiner Nutzungsvereinbarung mit der Stadt Baruth Gebrauch machen zu können. Die Horstmühle gehört zum einstigen Besitz der Fürstenfamilie. Die hat seit der Wende versucht, ihre alten Besitztümer rückübertragen zu bekommen, was ihr aber nicht gelungen ist. Der eigentlich letzte Versuch war ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam, die nun abgewiesen wurde.
„Man kann getrost von einem historischen Ereignis für alle diejenigen Grundbesitzer in der Region sprechen, die zur ehemaligen Herrschaft Fürst zu Solms-Baruth mit den Gütern Baruth und Paplitz-Kemlitz mit Eigentumsvorbehalt gehörten“, sagt Gerhard Jordan, der Vorsitzende des Fördervereins. Doch selbst das reicht offenbar nicht, damit Rechtssicherheit herrscht. Jordan hatte nicht mit der Hartnäckigkeit der Altbesitzer gerechnet. Die haben jetzt nochmal Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt. Bis über diese sogenannte Verfahrensrüge entschieden worden ist, darf das Kataster- und Vermessungsamt der Kreisverwaltung Teltow-Fläming nicht an der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) arbeiten. Dies ist aber Voraussetzung für eine Grundstücksübertragung.
Die würde die Stadt Baruth gern vornehmen. „Von mir aus kann der Verein die Horstmühle geschenkt bekommen“, sagt Baruths Bürgermeister Peter Ilk (parteilos). Er hofft, dass das Bundesverwaltungsgericht bei seinem Standpunkt bleibt. „Etwas anderes kann ich mir nach all den Jahren nicht vorstellen“, so Ilk. „Die Rechtsmöglichkeiten sind für Solms doch alle ausgeschöpft.“
Der Vereinsvorsitzende Jordan hofft jedenfalls für die Zukunft des historischen Baudenkmals Horstmühle, mit Baruths Bürgermeister einen der „neuen juristischen Sachlage angepassten Nutzungsvertrag“ aushandeln zu können. Für Ilk steht nur fest, dass die Stadt es nicht schafft, das Baudenkmal zu sanieren. Er schätzt die Kosten dafür auf 1,5 Millionen Euro.
Der Förderverein hat zudem ein Auge auf das Lynower Forsthaus geworfen, das nach der zu erwartenden Rechtslage an die Gemeinde Nuthe-Urstromtal gehen würde. Jordan hat schon Gespräche mit Bürgermeisterin Monika Nestler (Linke) geführt. Das Forsthaus und das anliegende Freigelände könnte künftig als Begegnungsstätte für die Dorfgemeinschaft Lynow und als Festgelände für die Schlepperfreunde dienen, sagte Jordan.