Rückgabeansprüche Solms./BRD vom BVG Leipzig rechtskräftig zurückgewiesen

Man kann getrost von einem historischen Ereignis für alle diejenigen Grundbesitzer in der Region sprechen, die zur ehemaligen Herrschaft Fürst zu Solms-Baruth mit den Gütern Baruth und Paplitz-Kemlitz mit Eigentumsvorbehalt gehörten. Am 10. März 2014, einem Montag, hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig beschlossen:

„Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem auf die mündliche Verhandlung vom 25. Oktober 2012 ergangenen und am 28. März 2013 zugestellten Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam wird zurückgewiesen.“

„Mit der Ablehnung der Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht wird das Urteil rechtkräftig.“

(Nachzulesen in der Verwaltungsgerichtsordnung VwGO § 133 Abs. 4, Ziff.3.)
In dieser Verhandlung hatte das VG Potsdam seinerzeit die Klage des Friedrich Eduard Graf zu Solms-Baruth als Rechtsnachfolger die Rückübertragungsansprüche seines 2006 verstorbenen Vaters Friedrich Wilhelm Fürst zu Solms-Baruth abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen.

Hinzuzufügen ist noch, dass die gerichtliche Ablehnung der Solm’schen Rückgabeansprüche nicht nur rechtskräftig, sondern auch endgültig ist, denn Rechtsmittel stehen dem Kläger nun nicht mehr zur Verfügung.

Mit seinem Beschluss vom März diesen Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht ein verwaltungsgerichtliches Verfahren beendet, das gleich nach der Wende von den Alteigentümern angestrengt worden war, dessen Wurzeln aber bis in die Zeit um das Ende des 2. Weltkrieges 1945 zurückreichen und dessen politische und gesellschaftlichen Folgen noch heute spürbar sind.

Das trifft auch für das historische Baudenkmal Horstmühle Baruth zu, die bis zur Gründung des Fördervereins 2007 dem Verfall preisgegeben war und der erst nach dem Abschluss der Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Baruth und dem neu gegründeten Förderverein 2008 aufgehalten und bis zum heutigen Tag je nach Kassenlage und dem politischen Willen der öffentlichen Hände schrittweise rückgängig gemacht wird. Der Vereinsvorstand strebt für die Zukunft ein überarbeiteten, der neuen juristischen Sachlage angepassten Nutzungsvertrag für die Horstmühle an. Erste Vorgespräche mit der Stadtverwaltung haben bereits stattgefunden und Vereinsvorsitzender Gerhard Jordan hofft anlässlich seiner nächsten „Dienstreise“ vom Emsland in die Mark zu Pfingsten mit Bürgermeister Peter Ilk zu einer einvernehmlichen Regelung zu kommen.

Ähnliche Vorstellungen hat der Verein für die zukünftigen Nutzung des denkmalgeschützen alten Lynower Forsthauses und das anliegende Freigelände, das nach der neuen Rechtslage rechtsverbindlich in die Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal übergeht. Nach einem vorbereitenden Gespräch mit Bürgermeisterin M. Nestler im September 2013 hofft der Förderverein auch hier zu einer vertraglichen Nutzungsvereinbarung des Gebäudes und der Freiflächen als Begegnungsstätte für die Dorfgemeinschaft Lynow und als Festgelände für die Schlepperfreunde abzuschließen.

Mit der Aussicht, dieses freudige Ereignis angemessen feiern zu können, lädt der Förderverein Horstmühle Baruth e. V. alle Bürger und Bürgerinnen und Freunde historischer Baudenkmale zum „Deutschen Mühlentag“ am Pfingstmontag, dem 9. Juni zu einer Kaffeetafel und mehr an die Horstmühle ein.

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